Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft kann wie im §5 der Vereinsstatuten festgehalten wie folgt erworben werden.

  1. Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen werden.
  2. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach einer Probezeit von 6 Monaten.
  3. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne angabe von Gründen verweigert werden.

Eine Aufnahme als Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.

—>Mitgliedsanmeldung
—> Vereinsstatuten